Informationen zu Grenzwerten von Gasen, Partikeln und Schadstoffen in der Atemluft.

Grenzwerte werden kontrovers diskutiert. Vielen sind sie zu niedrig, anderen zu hoch. Wichtig ist jedoch diese zu kennen und selbst die Hintergründe zu verstehen - z.B. warum am Arbeitsplatz oft viel höhere Grenzwerte erlaubt sind als zu Hause oder im Freien. Wir haben diese Informationen zu Grenzwerten von Gasen, Partikeln und Schadstoffen in der Atemluft für Sie hier im Überblick zusammengetragen.

Grenzwerte im Blick

Wo sind gesetzliche Grenzen für Schadstoffe in der Luft - das erfahren Sie hier. Für Ihre Gesundheit und Ihr Wohlbefinden!

Hier erhalten Sie einen Überblick über die oft komplexe Definition der Grenzwerte von Luftschadstoffen wie Feinstaub, Stickstoffdioxid, VOC, Formaldehyd oder Ozon, die vom Umweltbundesamt oder der WHO vorgegeben werden. Dabei wird zwischen Grenzwerten für bestimmte Schadstoffe im Freien, im Innenraum und bei der Arbeit unterschieden. In der Tat ist es oftmals schwer, den Überblick zu behalten und herauszufinden, wann Handlungsbedarf besteht. Dabei hilft Ihnen der Luftanalysator air-Q indem er die Grenzwerte für Sie überwacht.

  • Bezeichnung PM 1 PM 2,5 PM 10
    Umweltbundesamt Tagesrichtwert  -            15 µg/m³  -           
    Umweltbundesamt Tagesgrenzwert  -             -            50 µg/m³
    Umweltbundesamt Jahresgrenzwert  -            25 µg/m³ 40 µg/m³


    Das Umweltbundesamt gibt für Feinstaubpartikel PM10 einen Tagesgrenzwert von 50 μg/m³ vor, der lediglich an 35 Tagen im Jahr überschritten werden darf. Generell gilt ein maximaler Jahresmittelwert von 40 μg/m³. Für die kleineren Partikel PM2.5 gibt es nur unverbindliche Zielwerte von 25 μg/m³ der EU und WHO. Für noch kleinere Partikel - obwohl ungleich gefährlicher - gibt es derzeit noch keine Grenzwerte.

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  • Bezeichnung EU-Außenluftgrenzwerte Arbeitsplatzgrenzwerte Innenraumrichtwerte
    Langzeitwerte 40 µg/m³ - 40 µg/m³
    Kurzzeitwerte Immissionsgrenzwert 1h-Mittelwert 200 µg/m³,
    Alarmschwelle 3h-Mittelwert 400 µg/m³
    - Vorsorgewert 1h-Mittelwert 80 µg/m³,
    Gefahrenwert 1h-Mittelwert 250 µg/m³
    Arbeitsschicht - 950 µg/m³ -


    Die EU gibt einen Grenzwert von 200 µg/m³ als Höchstgrenze für den Mittelwert einer Stunde vor. Dieser darf nicht öfter als 18-mal pro Jahr überschritten werden. Wird innerhalb von drei Stunden ein Wert von 400 μg/m³ übertroffen, muss demnach umgehend gehandelt werden. Das Umweltbundesamt gibt Richtwerte für Innenräume vor - 80 µg/m³ im Mittel einer Stunde und 40 µg/m³ als Jahresmittelwert. Als kurzfristiger Alarmwert werden 250 µg/m³ angegeben.

    Als Arbeitsplatzgrenzwert (MAK) von NO₂ werden 950 µg/m³ festgelegt mit zahlreichen Ausnahmen. Dieser hohe Wert gilt allerdings insbesondere für die Arbeitnehmer, die an ihrem Arbeitsplatz erhöhter Stickstoffdioxid-Belastung ausgesetzt sind, also nicht in Büros arbeiten. Das Umweltbundesamt empfiehlt - auch in Innenräumen - den maximalen Wochen-Mittelwert auf 40 µg/m³ festzusetzen.

    ✓ messbar mit air‑Q pro sowie air‑Q science

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  • Bezeichnung Grenzwerte Kohlendioxid
    Empfehlung Umweltbundesamt 1.000 ppm
    DIN-1946-2 Grenzwert für gute Luftqualität 1.500 ppm
    MAK-Wert für Arbeitsplätze 5.000 ppm


    Das Umweltbundesamt empfiehlt bereits bei der Überschreitung eines Wertes von 1.000 ppm Kohlendioxid zu lüften. Die Maximale Arbeitsplatz-Konzentration (MAK Wert) gibt eine Grenze von 5.000 ppm vor. Die heute nicht mehr gültige DIN-1946-2 schrieb eine Grenze von 1.500 ppm vor. In Kinderzimmern, Schlafzimmern und voll besetzten Klassen- oder Meetingräumen können schnell Werte von über 5.000 ppm gemessen werden.

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  • Bezeichnung Grenzwerte Kohlenmonoxid
    Umweltbundesamt 24h-Leitwert 4 mg/m³ (3,2 ppm)
    Umweltbundesamt 8h-Leitwert 10 mg/m³ (8 ppm)
    WHO Empfehlung 1h-Wert 25 mg/m³ (20 ppm)
    MAK-Wert 35 mg/m³ (28 ppm)
    Umweltbundesamt Leitwert 15min 100 mg/m³ (80 ppm)
    WHO Empfehlung 15min-Wert 85 mg/m³ (68 ppm)


    Das Umweltbundesamt gibt einen 24-Stunden-Mittelwert von 4 mg/m³ für Kohlenmonoxid vor. Die Maximale Arbeitsplatz-Konzentration (MAK-Wert) von Kohlenmonoxid wird mit 35 mg/m³ angegeben - die MAK-Werte gelten nicht für Schwangere oder Menschen mit Vorerkrankungen. Die WHO empfiehlt, dass Werte über 25 mg/m³ für nicht mehr als eine Stunde eingeatmet werden sollten, Werte bis 85 mg/m³ für maximal 15 Minuten. Das Umweltbundesamt ist hier mit 100 mg/m³ etwas weniger streng.

    ✓ messbar mit air‑Q basic und air‑Q pro sowie air‑Q science

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  • Bezeichnung Grenzwerte Sauerstoff
    DGUV Regel 113-004 für Arbeiten in Silos und engen Räumen 17 %


    Gesetzliche Grenzwerte für Sauerstoff gibt es in Deutschland nicht. Die DGUV-Regel 113-004 der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung für Arbeitssicherheit gibt einen Wert von 17 % Sauerstoff vor. Die Menge Sauerstoff, die noch in der ausgeatmeten Luft vorhanden ist, beträgt 16 %.

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  • Bezeichnung Grenzwerte Ozon
    Umweltbundesamt maximaler 8h-Wert 120 µg/m³
    Umweltbundesamt Informationsschwelle (1h-Mittelwert) 180 µg/m³
    Umweltbundesamt Alarmwert (1h-Mittelwert) 240 µg/m³


    Das Umweltbundesamt legt für Ozon einen maximalen 8-Stunden-Wert von 120 µg/m³ (60 ppb) fest, der an höchstens 25 Tagen pro Kalenderjahr überschritten werden darf. Das UBA empfiehlt allerdings, dass es überhaupt keine Überschreitung dieses Werten geben sollte. Ab einem Wert von 180 µg/m³ muss die Bevölkerung informiert, ab 240 µg/m³ muss Ozonalarm ausgelöst werden.

    Einen Arbeitsplatzgrenzwert (AGW, früher MAK) gibt es derzeit nicht. Da bisher noch kein AGW für Ozon festgelegt wurde, gilt der bisherige MAK-Wert von 200 µg/m³ als nicht verbindliche Orientierung. Für Büros gelten die Grenzwerte des Umweltbundesamtes.

    ✓ messbar mit air‑Q pro sowie air‑Q science

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  • Bezeichnung Grenzwerte Schwefeldioxid
    1h-Grenzwert 350 µg/m³
    Tagesgrenzwert 125 µg/m³
    Jahres-/Winter-Grenzwert 20 µg/m³


    Die EU hat folgende Schwefeldioxid-Grenzwerte festgelegt: Der Ein-Stunden-Grenzwert liegt bei 350 µg/m³, der Tages-Grenzwert beträgt 125 µg/m³. Weiterhin gilt für Schwefeldioxid eine Alarmschwelle von 500 µg/m³. Als Arbeitsplatzgrenzwert (MAK-Wert) ist für Schwefeldioxid eine Konzentration von 2,5 mg/m³ (1.000 µg/m³ oder 1 ppm) festgelegt.

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  • Bezeichnung Grenzwerte Radon
    EU-weite Euratom-Norm 300 Bq/m³ im Jahresdurchschnitt
    Planungsrichtwert für neue Gebäude 200 Bq/m³ im Jahresdurchschnitt
    WHO Empfehlung 100 Bq/m³


    Im deutschen Strahlenschutzgesetz ist der Referenzwert für Radon-Konzentrationen festgelegt. Im Innenraum gilt der Grenzwert von 300 Becquerel pro Kubikmeter (Bq/m³) – das bedeutet 300 Zerfällen pro Sekunde pro Kubikmeter Luft. Auf Nachfrage muss der Vermieter oder Arbeitgeber diese Werte nachweisen können. Die deutsche Strahlenschutzkommission (SSK) empfiehlt ab 250 Bq/m³ zu lüften und den Wert dauerhaft unter 100 Bq/m³ zu senken - ebenso die Weltgesundheitsorganisation WHO. Bei mehr als 1.000 Bq/m³ sollte eine Sanierung zum Schutz vor Radon stattfinden.

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  • Bezeichnung Grenzwerte absolute Luftfeuchtigkeit
    allgemeine Empfehlung Mindeswert 6,9 g/m³
    allgemeine Empfehlung Höchstwert 10,4 g/m³


    Für die absolute Luftfeuchtigkeit gibt es keine festgelegten Grenzwerte. Zu empfehlen sind Werte zwischen 6,9 und 10,4 g/m³, die bei Raumtemperatur die Grenzen zu zu trockener und zu feuchter Luft bilden. Bei geringeren oder höheren Temperaturen können diese Werte aber schnell unkomfortabel werden.

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  • Bezeichnung Grenzwerte relative Luftfeuchtigkeit
    allgemeine Empfehlung Mindestwert 40 %
    allgemeine Empfehlung Höchstwert 60 %


    Für die relative Luftfeuchtigkeit gibt es keine gesetzlich festgelegten Grenzwerte. Zu empfehlen sind Werte zwischen 40 und 60%. Hier liegt bei der Raumtemperatur die Grenze zwischen zu trockener Luft (trockener Hals und Augen) und zu feuchter Luft (Schimmelbildung!).

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  • Bezeichnung Grenzwerte Methan
    Untere Explosionsgrenze (UEG) 29 g/m³ (entspricht 4,4 Vol.-%)


    Da Methan für den Menschen ungiftig ist, wurden für dieses Gas keine Grenzwerte festgelegt. Allerdings stellt die hohe Brennbarkeit von Methan ein bedeutendes Risiko dar. Als untere Explosionsgrenze (UEG) gilt ein Methangehalt von 29 g/m³ - das entspricht 4,4 Vol.-% (Volumen-Prozent). Darüber geschieht die Flammenausbreitung im Gasgemisch bei einer Zündung vollkommen selbstständig (Explosion).

    Methan ist auch als gefährliches Klimagas bekannt und damit Mitverursacher des menschengemachten Klimawandels. In den letzten Jahren steigt der Methan-Gehalt in der Atmosphäre rasch an.

    ✓ messbar (über die Stoffgruppe VOC Gase) mit  air‑Q light, air‑Q basic und air‑Q pro sowie air‑Q science oder über den Methan Einzelsensor.

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  • Bezeichnung Grenzwerte Formaldehyd
    Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) 0,1 ppm (entspricht 124 µg/m³)
    WHO Empfehlung 0,08 ppm (entspricht ca. 100 µg/m³)
    MAK-Wert (maximale Arbeitsplatzkonzentration) 0,3 ppm (entspricht 370 µg/m³)


    Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) legt eine maximale Formaldehyd-Konzentration von 0,1 ppm (parts per million) fest. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) empfiehlt maximal 0,08 ppm als Formaldehyd-Grenzwert. Am Arbeitsplatz gilt der MAK-Wert von 0,3 ppm.

    ✓ messbar mit dem air-Q formaldehyd special, air-Q pro, air-Q science oder dem Formaldehyd Einzelsensor. Formaldehyd wird auch mit erfasst über den VOC Sensor als VOC-Summenwert, der in jedem air-Q (air‑Q light, air‑Q basic und air‑Q pro) vorhanden ist.

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  • Bezeichnung Grenzwerte Luftdruck
    keine Grenzwerte definiert -


    Für den Luftdruck gibt es keine relevanten Grenzwerte in normalen Umgebungen. An Arbeitsplätzen können auch hohe Abweichungen vom Normaldruck von 1 hPa auftreten. Unter 0,73 und über 3,6 hPa sind Ausnahmegenehmigungen nötig. Auch bei Abweichungen von 0,1 hPa vom normalen Luftdruck sind erhebliche gesundheitliche Einschränkungen zu erwarten und bestimmte Arbeitnehmergruppen dürfen nicht mehr beschäftigt werden.

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  • Bezeichnung Grenzwerte Lärm
    Bundes-Immissionsschutzgesetzes TA Lärm - Innenraum Tagsüber 35 dB
    Nachts 25 dB
    Bundes-Immissionsschutzgesetzes TA Lärm - Kurgebiete Tagsüber 45 dB
    Nachts 35 dB
    Bundes-Immissionsschutzgesetzes TA Lärm - Reine Wohngebiete Tagsüber 50 dB
    Nachts 35 dB
    Bundes-Immissionsschutzgesetzes TA Lärm - Mischgebiete Tagsüber 60 dB
    Nachts 45 dB
    WHO Empfehlung Windenergieanlagen in der Nähe von Wohngebieten Tagsüber 45 dB


    In der offiziellen TA Lärm (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm) werden Höchstgrenzen festgelegt für Innenräume (25 dB nachts, 35 dB tags). Im Außenbereich gelten andere Grenzwerte für verschiedene Gebiete - in reinen Wohngebieten z.B. 50 dB tags und 35 dB nachts. Die WHO hat eine Reihe von Empfehlungen ausgesprochen für bestimmte Lärmquellen und Gebiete. In der unmittelbaren Nähe von Windenergieanlagen empfiehlt die WHO demnach einen maximalen Lärmpegel von 45 dB, Verkehrslärm soll unter 53 dB tagsüber und 45 dB nachts liegen - immer außen gemessen. Zum Schutz vor Lärmeinwirkungen am Arbeitsplatz gilt die Lärm-Vibrations-Arbeitsschutzverordnung (LärmVibrationsArbSchV). Darin werden, je nach Art der Tätigkeit, Dauer und spezifischem Ort der Geräuschexposition verschiedene Grenzwerte festgelegt. Für Büros gibt es z.B. keine speziellen Grenzwerte.

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  • Bezeichnung Grenzwerte Lärm
    Bundes-Immissionsschutzgesetzes TA Lärm - Innenraum Tagsüber 35 dB
    Nachts 25 dB
    Bundes-Immissionsschutzgesetzes TA Lärm - Kurgebiete Tagsüber 45 dB
    Nachts 35 dB
    Bundes-Immissionsschutzgesetzes TA Lärm - Reine Wohngebiete Tagsüber 50 dB
    Nachts 35 dB
    Bundes-Immissionsschutzgesetzes TA Lärm - Mischgebiete Tagsüber 60 dB
    Nachts 45 dB
    WHO Empfehlung Windenergieanlagen in der Nähe von Wohngebieten Tagsüber 45 dB


    In der offiziellen TA Lärm (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm) werden Höchstgrenzen festgelegt für Innenräume (25 dB nachts, 35 dB tags). Im Außenbereich gelten andere Grenzwerte für verschiedene Gebiete - in reinen Wohngebieten z.B. 50 dB tags und 35 dB nachts. Die WHO hat eine Reihe von Empfehlungen ausgesprochen für bestimmte Lärmquellen und Gebiete. In der unmittelbaren Nähe von Windenergieanlagen empfiehlt die WHO demnach einen maximalen Lärmpegel von 45 dB, Verkehrslärm soll unter 53 dB tagsüber und 45 dB nachts liegen - immer außen gemessen. Zum Schutz vor Lärmeinwirkungen am Arbeitsplatz gilt die Lärm-Vibrations-Arbeitsschutzverordnung (LärmVibrationsArbSchV). Darin werden, je nach Art der Tätigkeit, Dauer und spezifischem Ort der Geräuschexposition verschiedene Grenzwerte festgelegt. Für Büros gibt es z.B. keine speziellen Grenzwerte.

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  • Bezeichnung Grenzwerte Raumtemperatur
    Umweltbundesamt Empfehlung - Wohnraum 21 °C bis 23 °C
    Umweltbundesamt Empfehlung - Büros 21 °C bis 22 °C
    Umweltbundesamt Empfehlung - Kinderzimmer 21 °C bis 23 °C
    Umweltbundesamt Empfehlung - Schlafzimmer 16 °C bis 18 °C
    Höchstwert lt. Arbeitsstättenrichtlinie (ASR) - Büros 26 °C


    Das Umweltbundesamt spricht Empfehlungen für Raumlufttemperaturen in Abhängigkeit von der Nutzung aus (z.B. Wohnräume 21 bis 23 °C, Kinder- und Badezimmer 23 °C, Schlafzimmer 16 bis 18 °C). Für Büroräume wird eine Raumtemperatur zwischen 21 und 22 °C empfohlen. Laut Arbeitsstättenrichtlinie (ASR) darf die Maximal-Temperatur in Arbeitsräumen 26 °C nicht überschreiten, ansonsten ist der Arbeitgeber zu Maßnahmen verpflichtet.

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  •                                        
    Tätigkeitsbereich / RaumnutzungMindestwert Beleuchtungsstärke E (lx)
    Feine Arbeiten, z. B. Schleifen von Verzierungen, Farbkontrollen, Montagearbeiten1000 lx    
    Schreiben, Lesen, Datenverarbeitung500 lx
    Archive200 lx
    Pausenräume, Warteräume, Umkleideräume200 lx

    Für Arbeitsplätze gelten in Deutschland Empfehlungen für die Art und Ausrichtung des Lichtes und den damit einhergehenden Schutz des Auges vor Ermüdung.

    In ihrer Schrift „Technische Regeln für Arbeitsstätten“ stellt die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) im Hinblick auf „Beleuchtung und Sichtverbindung“ im Mai 2023 die folgenden Mindestwerte vor:

    ✓ als Zusatzsensor verwendbar mit air-Q Science

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  •                                                                                                                                                                                                                
    BezeichnungGrenzwerte VOC
    Umweltbundesamt - hygienisch unbedenklich<1 mg/m³ – von 150 bis 400 ppb (parts per billion)
    Umweltbundesamt - hygienisch auffällig1 bis 3 mg/m³ – 400 bis 1200 ppb
    Umweltbundesamt - hygienisch bedenklich3 bis 10 mg/m³ – 1200 bis 4000 ppb
    Umweltbundesamt - hygienisch inakzeptabel>10 mg/m³ – über 4000 ppb


    Das Umweltbundesamt gibt Empfehlungen für das Vorkommen von Flüchtigen Organischen Verbindungen (VOCs) von hygienisch unbedenklich (unter 1 mg/m³ – unter 150 ppb) über hygienisch auffällig (zwischen 1 bis 3 mg/m³ – 150 bis 1300 ppb) und hygienisch bedenklich (zwischen 3 bis 10 mg/m³ – 1300 bis 4000 ppb) bis hin zu hygienisch inakzeptabel (über 10 mg/m³ – über 1500 bis 4000 ppb). Viele gesetzlich relevante Quellen nennen mg/m³ als Einheit. Gemessen wird aber ein Gemisch aus vielen Stoffen mit unterschiedlicher molekularer Masse (auch als TVOC bezeichnet), deren Volumen-Anteil an der Luft in ppb (Teile pro Milliarde) oder ppm (Teile pro Million) angegeben wird. Eine gesetzliche Bestimmung von Grenzwerten für VOCs gibt es in Deutschland bisher nur für produktionstechnisch besonders belastete Arbeitsplätze.

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  • Bezeichnung Grenzwerte Taupunkt
    allgemeine Empfehlung Mindestwert 9 °C
    allgemeine Empfehlung Höchstwert 15 °C
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  • Bezeichnung Grenzwerte Lachgas (N₂O)
    Arbeitsplatzgrenzwert (AGW) (MAK der DFG) 100 ppm (180 mg/m³)
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  • Bezeichnung Grenzwerte Schwefelwasserstoff
    Arbeitsplatzgrenzwert (AGW) 5 ppm (entspricht ca. 7 mg/m³)
    MAK-Wert (maximale Arbeitsplatzkonzentration) 10 ppm (entspricht ca. 14 mg/m³)

    ✓ messbar mit air‑Q pro sowie air‑Q science

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  • Bezeichnung Grenzwerte Ammoniak
    Empfehlung Umweltbundesamt für Außenluft <700 µg/m³ (1 ppm)
    Grenzwert gemäß Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung (TierSchNutztV) 14.000 µg/m³ (20 ppm)
    Arbeitsplatzgrenzwert (AGW) 14.000 µg/m³ (20 ppm)

    ✓ messbar mit dem air-Q Science oder dem Ammoniak Einzelsensor.

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  • Das das Gas keine direkten Auswirkungen auf die Gesundheit des Menschen besitzt, sind keine Grenzwerte festgelegt.

    Bezeichnung Grenzwerte Wasserstoff
    Untere Entzündungsgrenze 4%
    Obere Entzündungsgrenze 76%
    Untere Explosionsgrenze 18%

    ✓ messbar mit dem air-Q Science oder dem Wasserstoff Einzelsensor.

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  • Bezeichnung Grenzwerte Chlor (Cl₂)
    Geruchsschwelle 0,02 ppm - 1 ppm
    Arbeitsplatzgrenzwert (AGW) 0,5 ppm (= 1,5 mg/m³ Luft)

    ✓ messbar mit dem air-Q Science oder Chlor (Cl₂) Einzelsensor.

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  • ✓ messbar mit dem air-Q Science auf Anfrage.

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  • Für Infraschall gibt es keinen festen, allgemein gültigen Grenzwert wie bei vielen Luftschadstoffen. In Deutschland werden tieffrequente Geräusche und Geräuschimmissionen vor allem nach TA Lärm und DIN 45680 bewertet. Dabei stehen nicht einzelne Pauschalwerte im Vordergrund, sondern Frequenzspektrum, Schalldruckpegel, Messort und Einwirkdauer. Besonders tiefe Frequenzen unterhalb von 20 Hz werden als Infraschall bezeichnet und müssen mit geeigneter Messtechnik erfasst werden, da klassische dB(A)-Werte diese Belastung oft nur unzureichend abbilden.

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